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frank100
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jabla
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zaren
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zaren
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derpington
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derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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10.04.2012  |  Kommentare: 0

Obererlacher behauptet, der OESV habe von Dopingpraktiken gewusst, diese unterstützt und gefördert

Obererlacher behauptet, der OESV habe von Dopingpraktiken gewusst, diese unterstützt und gefördert
   
Mayer, Hoffmann naiv, wenn sie glauben, einem Finanzbeamten wird nicht geglaubt.

Es gilt für Herrn Obererlacher und alle hier angeführten die Unschuldsvermutung.

Für uns stellt sich der Prozess Mayer gegen Obererlacher nach der ersten vorbereitenden Tagsatzung wie folgt dar:
 
Es ist verständlich, dass der Verfahrenshelfer des Herrn Mayer, RA Dr Keber gegenüber einem Finanzbeamten vorsichtig ist, aber ein Obsiegen scheint mit einer derartigen Zurückhaltung nicht möglich. Es ist verständlich, dass Dr Keber als Strafverteidiger ein gutes Einvernehmen mit Richtern benötigt und daher diesen nicht widerspricht, beides führt aber in Mayer-Verfahren schon im Schriftsatz und in der ersten Tagsatzung zu einer Schieflage.

Da es in diesem Verfahren um die Glaubwürdigkeit eines Finanzbeamten, er nennt sich Leiter der Finanzpolizei (ehemals KIAB – Finanzpolizei klingt wesentlich „wichtiger“) des Herrn Obererlacher geht, ist es zwingend geboten, die Glaubwürdigkeitszeugen einschließlich der Beamten der SoKo Doping zu beantragen und zu hören.

Richter sind der Meinung Finanzbeamte sagen nie die Unwahrheit, egal ob bewusst oder unbewusst. Die Aussage eines Finanzbeamten zählt bei Gericht, wie die Aussagekraft eines Polizisten, mehr als die anderer Personen.

Die Aussage des Herrn Obererlacher muss daher widerlegt werden. Das kann nur gelingen, wenn man nach der Motivation des Herrn Obererlacher fragt und diese beweist, was ihn dazu bewegt hat - bewusst oder unbewusst - die Unwahrheit zu sagen. Dafür sind die Glaubwürdigkeitszeugen wie Grossegger, Mühlbacher, Schwarzenbacher, Wolfgruber und Lichtenegger unbedingt erforderlich.
 

Was ist der Sachverhalt:

I.    Aus der Sicht Obererlacher

1.    Soko Doping sagt – wir haben gehört Sie (Obererlacher) wissen etwas von Doping

2.    Obererlacher sagt, er habe Mayer und Hoffmann bei einer Infusion gesehen, als Antwort auf die Bemerkung, er wisse etwas über Doping – womit der Zusammenhang zweifelsfrei ist und dann in der Folge auch von der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht so gesehen wurde.

3.    Lutter müsste das gesehen haben

4.    Vier Trainer haben wegen Mayers Doping Praktiken den ÖSV verlassen – sinngemäß der ÖSV habe Doping durch Mayer unterstützt

5.    Mayer sei überschätzt worden, er als der eigentliche Experte sei nicht vom ÖSV geschätzt worden

6.    Er habe deswegen beim ÖSV gekündigt

Nunmehr im Prozess

7.    Er habe Mayer nie Doping unterstellt, das waren die bösen Medien.

8.    Es kann niemand gesehen haben, so als wäre der Container einsam in der Wüste Gobi gestanden –

9.    Warum er dann sagte, Lutter müsste das gesehen haben, erhellt er nicht.

10.    Hofmann und Mayer lügen und denen ist nicht zu glauben.

11.    Seine (unausgesprochen – aber mangels Bestreitung des Vorwurfs zweifelsfrei) falschen Lohnabrechnungen, seien nicht verwerflich, das hätten beim ÖSV alle so gemacht.

12.    Gegenüber der Tiroler Tageszeitung, er sei ein Weltklasseathlet
 

Der Österreichische Skiverband verfügt aber über keinerlei Wissen darüber, wie und in welcher Form allfällige Abrechnungen von Exekutivangehörigen, seien es Sportler oder Betreuer, betreffend sportliche oder sportaffine Tätigkeiten mit der jeweiligen Körperschaft vorgenommen werden. Das sind individuelle Vorgänge, die auf dem Dienstweg, zu dem der ÖSV auch gar keinen Zugang hat, erfolgen und wohl nach den jeweilig gültigen Dienstvorschriften abzuwickeln sind. Dementsprechend ist auch die Prüfung solcher Abrechnungen auf Ihre Korrektheit eine Angelegenheit der jeweils zuständigen Exekutivkörperschaft und ihrer Organe.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Klaus Leistner
Generalsekretär
Österreichischer Skiverband / Austrian Ski Federation


 
II.    Aus der Sicht Mayer

1.    Er habe Hoffmann keine Infusion gegeben.

2.    Er hat Obererlacher nie gesehen, als dieser ihn mit Hoffmann gesehen habe, da es diese Szene nicht gab, auch nicht ohne Infusion.

3.    Es müsste irgendwer Obererlacher gesehen haben, wenn dieser tatsächlich seine Ski holen wollte.

4.    Vertrag mit Obererlacher wurde nicht verlängert, weil er sich als Wachsler, als verkanntes Trainingsgenie in das Training einmischte bzw. dies versuchte und weil er als „Angestellter“ Wachsler des ÖSV (Finanz wusste nicht, dass er kein Sportler sondern bezahlter Wachsler war und hat sich damit Dienstfreistellung erschlichen), auch auf der Provisionslohnliste des Wachserzeugers Holmenkol stand und die Wachsgeheimnisse der Österreicher den anderen Nationen zumindest indirekt mitteilte.

5.    Obererlacher ist als verkanntes Biathlongenie gekränkt - wie eine verlassene Frau - und sinnt nur auf Rache an Mayer und den ÖSV.

6.    Keine Infusion hätte zu diesem Zeitpunkt einen Sinn gemacht (Christian Hoffmann wußte bereits, dass er nicht getestet wird), daher hat Obererlacher Mayer und Hoffmann tatsächlich nicht Doping, sondern Schwachsinn unterstellt

7.    Eine Glucoseinfusion dauert, egal dass sie nutzlos gewesen wäre, zwei Stunden - eine Dauer, der sicher nicht möglich war.

III. Richter:

1.    Höre mir die Zeugen, die naturgemäß nicht etwas bestätigen können, was nicht geschehen ist, wie der Beweis jemand sei nicht schwul oder nehme nicht Rauschgift etc. nicht zu erbringen ist, dazu müsste jemand durchgehend dort vor oder im Container gewesen sein.

2.    Lasse keine Glaubwürdigkeitszeugen zu.

3.    Verhindere alles was die Glaubwürdigkeit des Obererlacher bezweifeln lässt.
    a)    Nichts zu den falschen Lohnabrechnungen
    b)    Nichts zur falschen Behauptung er habe gekündigt
    c)    Nichts zur falschen Behauptung 4 Trainer hätten wegen Mayers Dopingpraktiken den ÖSV verlassen
    d)    Nichts zur falschen Behauptung Lutter müsse etwas gesehen haben
    e)    Nichts zu den Widersprüchen
      aa) Niemand konnte etwas gesehen haben – Lutter müsste etwas gesehen haben.
      bb) Nie dem Mayer Doping unterstellt.
    f)    Schicke den Vorwurf der betrügerischen Lohnabrechnungen weder der Staatsanwaltschaft noch der Disziplinarbehörde.

4.    Dann entscheide ich, dass ein Finanzbeamter sicher keine falsche Zeugenaussage mache, der wisse welche Konsequenzen das habe, und Obererlacher habe darüber hinaus aus einer derartigen Aussage auch keinen Nutzen. Hoffmann und Mayer haben etwas zu verlieren, deshalb sage Hofmann als Zeuge falsch aus, und wenn Mayer beeidet werden solle, dann macht dieser eine falsche beeidete Aussage – Folge Strafanklage gegen Mayer und Hoffmann wegen falscher Aussage und weise das Klagebegehren ab.



Die Strategie des Herrn Obererlacher ist daher nunmehr folgende:

Es bleiben nur drei Personen. Walter Mayer und Christian Hoffmann lügen. Ihm als Finanzbeamten wird geglaubt. Zur Sicherheit sagt er noch, er habe Walter Mayer nie Doping vorgeworfen.

Als er die Aussage vor der Soko Doping  machte, war seine Strategie die, dass er die Infusion einfach so behauptet hat und diese beschmückte mit dem Zeugen Lutter, der auch vom ÖSV nicht verlängert wurde und den vier Trainern, von denen er glaubte, dass sie vom ÖSV entlassen worden sind, die seine Behauptung bestätigen wollen, weil sie seiner Meinung nach auf den ÖSV nicht gut zu sprechen seien, und sei dass die Bestätigung nur in Möglichkeitsform erfolge, weshalb seine Aussage glaubwürdig sei.
 
Sowohl Günter Lutter war auf den ÖSV und damit indirekt auf Walter Mayer, Mayer war bei Lutters Abgang noch nicht Verantwortlicher beim ÖSV,  als auch die vier Trainer waren auf Walter Mayer, weil er ihrer Meinung nach nicht genügend für die Jugend machte, nicht gut zu sprechen.

Grund für seine Infusions-Aussage ist verletzte Eitelkeit, weil er das verkannte Trainergenie ist, was er  in seiner psychischen Einengung vielleicht wirklich glaubt.

Obererlacher war in Salt Lake City über die Wachsfirma Holmenkol heimlich, verboten auch für die Konkurrenz tätig und hat falsche Lohnabrechnungen gemacht, was beides für eine gewisse Charaktereigenschaft spricht.


Walter Mayer hat folgende Strategie:

Im Containerdorf, in dem es nur so von Personen gewimmelt hat, konnte der Beklagt nie in den Container gegangen sein, ohne dass dies jemand bemerkte. Er, Mayer, war nie allein mit Christian Hoffmann im Container. Die Zeit nachvollziehen, mit den Personen des Hoffmann bis zum Start zusammen war.

Christian Hoffmann sagt wahrheitsgemäß, dass er keine Infusion bekommen hat.
 
Auch hätte eine Infusion kurz vor dem Start sportmedizinisch keinen Sinn, weshalb sie Walter Mayer als Profi auf dem Gebiet des Trainings nicht gemacht hätte, sondern Mayer schwachsinnige Unfähigkeit damit unterstellt wird.

Die vier Trainer sind nach wie vor beim ÖSV.
 
Lutter war nichts unangenehm, weil er das was Obererlacher als gesehen zu haben behauptet nicht gesehen hat.

Folge:

Der Richter glaubt dem Beklagten, weil er keine Motivation hat, etwas falsch auszusagen und weil er als Beamter weiß, dass eine falsche Zeugenaussage strafbar ist.

Die für den OESV und für Mayer notwendige Folge

Richter stellt fest
•    Ein anständiger Finanzbeamter,
•    reagiert und informiert zumindest den ÖSV und ist nicht nur unangenehm berührt
•    macht keine falschen Lohnabrechnungen
•    rechtfertigt keine falschen Lohnabrechnungen mit der Begründung, die anderen haben es auch gemacht
•    sagt nicht Lutter habe mitbekommen und wäre unangenehm berührt gewesen, wenn dieser tatsächlich nichts gesehen habe
•    behauptet nicht  4  Trainer wurden vom ÖSV entlassen, wenn diese tatsächlich nach wie vor beim ÖSV sind
•    macht als Wachsler des ÖSV keine Provisionsgeschäfte mit einer Wachsfirma
•    gibt nicht über eine Wachsfirma von der er Provisionen kassiert geheime, wichtige Information über Wachszusammensetzungen etc. direkt oder indirekt an Konkurrenzteams weiter – begeht nicht Untreue
•    Obererlacher hat sich das wahrscheinlich ebenso eingebildet wie, dass Lutter so etwas mitbekommen hätte, und unangenehm berührt gewesen sei, was eindeutig nicht der Fall war, wie Lutter aussagt.

Ohne Vorbringen und Beweisanträge zur Glaubwürdigkeit des Obererlacher kann Mayer dieses Verfahren nicht gewinnen.

Wir beziehen uns auf den Akt des Landesgerichtes Innsbruck 10 Cg 187/11g, samt Aktenvermerk MMag Barbara Sattinger, wie uns vom Anwalt des Herr Mayer, RA Dr Eltz zur Verfügung gestellt, der Anwalt des Herrn Obererlacher hat auf unsere Anfragen nicht reagiert.

Dazu unsere Fragen:

1.    Hat Herr Obererlacher über seine angebliche Sichtung – Infusion Mayer – Hoffmann – irgendjemandem vom OESV Mitteilung gemacht?

2.    Würde sich der OESV von einem Finanzbeamten, OESV-Mitglied, OESV-Beschäftigten eine derartige Mitteilung erwarten?

3.    Haben 4 Trainer dem OESV wegen Dopingpraktiken des Walter Mayer geschrieben? Wenn ja, bitte um eine Kopie des Briefes.

4.    Wurden 4 Trainer des OESV wegen eines derartigen Briefes vom OESV entlassen?

5.    Kann Obererlacher unbemerkt von anderen in Salt Lake City, wie von diesem beschrieben, Mayer und Hoffmann überrascht haben? Ist das tatsächlich so ein „einsamer“ Ort gewesen?

6.    War Herr Obererlacher in Salt Lake City berechtig von der Wachsfirma Holmenkol, wie der Polizeibeamte Janach behauptet,  Provisionen zu beziehen?

7.    War Herr Obererlache berechtigt als Wachsmitarbeiter des OESV der Firma Holmenkol und damit anderen Teams wie der Polizeibeamte Janach behauptet Informationen über die Wachsangelegenheiten des OESVteams weiterzugeben?

8.    Wurde Herr Lutter vom OESV entlassen oder Vertrag nicht verlängert – oder wollte Lutter nicht mehr?

9.    War dies vor Mayer?

10.    Wurde Herr Obererlacher  vom OESV entlassen oder Vertrag nicht verlängert – oder wollte Obererlacher nicht mehr?

11.    Hat der OESV 4 Trainer entlassen, weil diese in einem Brief an den OESV Mayer Doping vorwarfen?

12.    Hat der OESV, wie Herr Obererlacher unmissverständlich äußert Dopingpraktiken, gewusst, unterstützt und gefördert?

13.    Macht eine Infusion wie von Herrn Obererlacher behauptet diese gesehen zu haben sportmedizinisch irgendeinen Sinn?

14.    Wird der OESV mit dem Finanzministerium abklären, dass falsche Lohnabrechnungen des Herrn Obererlacher weder mit dem OESV abgesprochen sind, noch vom OESV gewünscht wurden und werden?
 
15.    Wird der OESV gegen diese Anschuldigungen des Herrn Obererlacher vorgehen?


Zu Ihren Fragen, die ja einen lange zurückliegenden Zeitraum betreffen, kann ich die in Ihrem umfangreichen Fragenkatalog angesprochenen Punkte allerdings nur grundsätzlich und zusammenfassend beantworten.

- Über seine angebliche Wahrnehmung eines Vorganges in einem Servicecontainer hat Herr Obererlacher, wie sich ja schon aus seiner Aussage ergibt, niemandem im ÖSV Mitteilung gemacht. Die Servicecontainer in Soldier Hollow waren natürlich kein einsamer Ort, weil ja sämtliche Nationen dort ihre Servicearbeiten durchführten und daher zumeist ein reger Betrieb durch Athleten, Betreuer und Serviceleute der diversen Ausstatterfirmen herrschte.

- Ein Schreiben, in dem vier Trainer dem ÖSV wegen Dopingpraktiken von W. Mayer geschrieben hätten, ist uns nicht bekannt. Es gibt lediglich ein Schreiben aus dem Jahr 2003, in dem sich mehrere Nachwuchstrainer kritisch zum System der damaligen Nachwuchsarbeit, der Kooperation mit Stützpunkten und Schulen sowie dem Damentraining geäußert haben. Diese Stellungnahme war Gegenstand ausführlicher Diskussionen im Verband und hat, soweit erinnerlich, auch zu Verbesserungen in Teilbereichen beigetragen. Entlassen wurde wegen solcher Kritik natürlich niemand.

- Weder Herr Obererlacher noch ein anderer Trainer oder Servicebetreuer, der für den ÖSV tätig war, wäre berechtigt gewesen, Provisionen von einer Ausstatterfirma zu beziehen. Sollte so etwas vorgekommen sein, wäre es äußerst illoyal und bei Bekanntwerden Anlass zur umgehenden Vertragsauflösung gewesen.
 
- Soweit erinnerlich war Herr Obererlacher während einer Dienstfreistellung als Servicebetreuer tätig. Diese Tätigkeit ist wohl wegen Auffassungsunterschieden mit dem zuständigen Cheftrainer damals ausgelaufen.
 
- Herr Lutter war deutscher Staatsbürger und ist, soweit erinnerlich, damals dann in eine andere Tätigkeit gewechselt.

- Ob und inwieweit Infusionen sportmedizinisch Sinn machen, wäre ärztliche Beurteilung. Zum damaligen Zeitpunkt waren sie jedenfalls nicht verboten.
 
- Hinsichtlich „falscher Lohnabrechnungen“ darf ich auf unser Schreiben vom 07. Februar an Sie verweisen.
 
- Der ÖSV hat natürlich von jeglichen Dopingpraktiken weder in irgendeiner Form gewusst, noch sie unterstützt und gefördert. So etwas zu behaupten wäre lächerlich. Über Auftrag von Frau Dr. Brigitte Auer hat der ÖSV im Zusammenhang eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage durch Herrn Obererlacher eingebracht, die bedauerlicherweise wohl wegen zu wenig materieller Bedeutung nicht weiter verfolgt wurde (siehe Beilage).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen zu dienen.
Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Klaus Leistner
Generalsekretär
Österreichischer Skiverband / Austrian Ski Federation


Es gilt für Herrn Obererlacher und alle hier angeführten die Unschuldsvermutung.

Als Diashow unter dem Titelbild:

-Klage
-Klagebeantwortung
-Antrag auf Abweisung Wiedereinsetzung
-Wiedereinsetzungsstattgabebeschluss
-Vorbereitender Schriftsatz und Urkundenvorlage Obererlacher
-Vorbereitender Schriftsatz Mayer
-Aktenvermerk Verhandlung MMag Barbara Sattinger
-Beilagen zu diesen Schriftsätzen sofern wesentlich:
-Aussage Obererlacher vor Soko Doping
-Aussage Obererlacher vor dem Landesgerichts für Strafsachen Wien
-Aussage Obererlacher vor der NADA
-Aussage Lutter vor der Soko Doping


Bernadette Wukounig

Copyright (c) Bilder: BMF/Schneider, BMJ



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