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paulpanzer
10.04.2024 17:59:55 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Natürliches Lustmittel für die Frau: Ich nutze regelmäßig meine Mia, 170cm, blond und jederzeit willig
frank100
05.04.2024 20:29:38 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo,   eine andere Mögichkeit wäre Geld zu verdienen mit Bitcoin. Hier gibt es Methoden, wo man automatisch Handeln kann. Eine dieser haben wir getestet. Das ist zum Beispiel Bitcoin Revolution.
frank100
28.03.2024 16:18:47 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo, Wer heute Geld verdienen will, hat im Internet Top Möglichkeiten. Sicher sind nicht alle realistisch, welche einem da angepriesen werden, aber einige sind durchaus machbar. Wenn Sie online Geld verdienen wollen, sollten Sie sich diese Seite einmal anschauen.
jabla
22.03.2024 13:14:48 jabla hat ein Thema kommentiert Outfit bei Vorstellungsgespräch: Beim Bewerbungsgespräch meines Bruders reichte ein schickeres Hemd und eine einfarbige Jacke aus. Es kommt halt immer drauf an, in welcher Branche du arbeitest. Bei Unternehmsberatungen etc muss mal halt viel schicker erscheinen als bei einem Umzugsunternehmen zum Beispiel.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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23.08.2016  |  Kommentare: 0

Wutwähler machen mehr als 80% der Wähler und wählten van der Bellen und Hofer für mehr Gerechtigkeit

Wutwähler machen mehr als 80% der Wähler und wählten van der Bellen und Hofer für mehr Gerechtigkeit
   
Gerechtigkeit und das Ziel des Erreichens einer legitimen demokratischen, rechtsstaatlichen Rechtsordnung

Univ. Prof. Dr. Bernhard Raschauer, öffentliches Recht, Universität Wien, sagt zu Studenten, wer an Gerechtigkeit glaubt ist im falschen Studium und macht aus der Gerechtigkeit den O. der Frau der sich in der O-Lüge als Nicht-O offenbart.

Aber wie Frauen einen O wollen, will Raschauer Gerechtigkeit und meint, dass man nicht statt auf Gesetzesgrundlage - Handwerk - Recht und Gerechtigkeit sprechen darf, da dann im Namen der Gerechtigkeit Willkür entsteht wie im Namen der Religion Kriege geführt, Menschen umgebracht etc. werden.

Dennoch irrt Prof Dr. Raschauer grundlegend, da die österreichische Verfassung im Rechtsüberleitungsgesetz - das war das Gesetz mit welchem Gesetze der Nazizeit in Kraft blieben mit dem Vorbehalt - nur in dem Umfang wie dies mit dem demokratischen Rechtsempfinden = Gerechtigkeit in Einklang zu bringen ist und desweiteren legt der Art 89 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes jedem Richter auf, dass wenn er etwas ungerecht empfindet = verfassungswidrig da nicht Gerechtigkeit, dies dem Verfassungsgerichtshof vorlegen muss, der dann ungerechte Gesetze aufzuheben hat.
In der Verfassung ist daher Gerechtigkeit die Säule.
Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts-Überleitungsgesetz - R-ÜG) StF: StGBl. Nr. 6/1945 § 1. (1) ……… Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in solchen Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes ……
Bundes-Verfassungsgesetz  BGBl. Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
Artikel 89. (2) Hat ein Gericht gegen die Anwendung einer Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieser Verordnung beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. Hat der Oberste Gerichtshof oder ein zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht gegen die Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof zu stellen.

Dennoch erkennen die Juristen Anwälte, Richter, die alle Studenten waren, dies nicht und beteiligen sich an der O-Lüge des Prof. Dr. Raschauer, die sogar unwidersprochen im Lehrbuch steht.
Es musste in Österreich ein Gesetz eingeführt werden, der § 62a Verfassungsgerichtshofsgesetz der es Einzelpersonen ermöglich auch in Gerichtsverfahren verfassungswidrige Gesetze dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen, da die Gerichte/Richter ihrer Pflicht Art 89 Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes verfassungswidrige Gesetze dem Verfassungsgerichtshof an der Grenze zum Amtsmissbrauch nicht nachgekommen sind und das bis heute nicht tun. Die anhängigen Beschwerden von Einzelpersonen auf Grund dieses neuen Rechtes des § 62a Verfassungsgerichtshofsgesetz zeigt dieses Versäumnis der Richter der ordentlichen Gerichte offenkundig.

Prof. Dr. Fenyves von der selben Universität Wien, hat das von Studenten gehört und war entsetzt, aber anders als in Harvard, hat er mit Raschauer das nicht geklärt, sondern österreichisch geschluckt und nur den Studenten gesagt, für ihn ist Recht und Gerechtigkeit nicht trennbar.

Was macht Justitia im Justizpalast?

Betreff    Antwort: WG: Österreich ist das einzige Land dieser Welt in welchem die offizielle Lehrmeinung der Rechtsuniversitäten ist, das Recht nicht Gerechtigkeit ist
Von    <III1_bk@bmj.gv.at>
Absender    <thomas.koeberl@bmj.gv.at>
An    <frau@die-frau.com>
Datum    2016-08-22 16:23
Sehr geehrte Frau Wukounig,
danke für die interessante Lektüre. Über die Frage des Unterschieds von Recht und Gerechtigkeit bzw. des Verhältnisses zwischen den beiden, zerbrechen sich Philosophen und Wissenschafter bis heute den Kopf und es gibt dazu dementsprechend viele unterschiedliche Meinungen, sodass bezweifelt werden muss, dass es eine offizielle und einheitliche Lehrmeinung aller Rechtsprofessoren der Universität dazu gibt. Noch weniger kann sie das Bundesministerium für Justiz beeinflussen. Es sollte aber das Ziel einer Rechtsprechung sein, ausgleichend  zwischen den Konfliktparteien nach Duchführung eines fairen und ordentlichen Verfahrens zu wirken und eine sachlich und rechtlich fundierte Entscheidung zu treffen. Letztlich ist diese Aufgabe eine sehr schwierige, denn der Richter war ja beim Konfliktfall nicht dabei, sondern muss diesen erst über meist sehr widersprüchliche Aussagen erheben. Schon aus diesem Grund kann es nur ein Bemühen um eine möglichst richtige Entscheidung geben. Das ist aber in allen Rechtstaaten so.
Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle Rechtsschutz
1070 Wien

 Minister Justiz---22.08.2016 12:18:17-------- Weitergeleitet von Tatjana Muellner/BMJ/Justiz am 22.08.2016 12:17 ----- Von: <frau@die-frau.a


Von: <frau@die-frau.com>
An: <minister.justiz@bmj.gv.at>
Datum: 22.08.2016 12:11
Betreff: Österreich ist das einzige Land dieser Welt in welchem die offizielle Lehrmeinung der Rechtsuniversitäten ist, das Recht nicht Gerechtigkeit ist


------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: (kein Betreff)
Von:     "Bernhard Raschauer" <bernhard.raschauer@univie.ac.at>
Datum:   Mi, 15.04.2009, 09:14
An:      "RA Mag Christian Pilz" <office@ap-law.at>
--------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Mag Pilz! Sie machen es einem schwer: Da will man
Erstsemestrigen pointiert veranschaulichen, was auf sie zukommt, und  dann
wird man (übrigens nicht zum ersten Mal) zum Buhmann.
Übrigens entspricht es wirklich meiner Überzeugung, nicht nur aus der
Perspektive des Elfenbeinturms, sondern auch mit 6 Jahren
Umweltanwaltschaft und nunmehr mehr als 6 Jahren Umweltsenat: Wir alle
spielen permanent mehrdimensionale Schachpartien; und wenn nicht gerade
Korruption und Freunderlwirtschaft im Spiel ist, wird der gewinnen, der
"handwerklich" besser ist. Dazu zählt ja auch, dass Sie Ihren
Schriftverkehr partiell-öffentlich machen, da Sie damit ja Wirkungen
erzielen wollen. Müssten Sie die Richterin in einem Disziplinarverfahren
vertreten, wüssten Sie 100 Argumente, warum so und nicht anders
vorzugehen war.
Alles in mir sträubt sich dagegen, diese Interaktionen als
"Gerechtigkeit" zu bezeichnen. Als akademischer Lehrer möchte ich  "meine"
Studenten motivieren, noch mehr zu lesen, noch mehr Fälle zu  studieren
usw.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr B Raschauer

Aus dem nachstehenden ist zu entnehmen was ein Heranwachsender braucht
um Leben zu können und man als Eltern braucht um später noch zu leben und
nicht wie alle zu vegetieren.
Gerechtigkeit und das Ziel des Erreichens einer legitimen demokratischen, rechtsstaatlichen Rechtsordnung - STPO - Verfassungswidrig - warum reden die Verfassungs- und die Strafrechtsprofessoren nicht darüber?
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Stipendiumsanforderung Simeon für April-Mai
Von:     "simeon@loosreport.at" <simeon@loosreport.at>
Datum:   Do, 28.05.2009, 16:49
An:      admin@loosreport.at
--------------------------------------------------------------------------

Monatsbericht:

Vieles was ich eigentlich im Laufe des Praktikums bzgl des Projektes fragen wollte, weil es mir unklar war, hab ich nicht getan. Das sehe ich aber nicht unbedingt als Nachteil, da mir nach und nach Dinge klar werden oder ich halt zufällig davon erfahre. Auf diese Weise kann ich sie viel besser im Gedächtnis behalten.

Bspw hab ich mich gewundert, wieso wir …….. kostenlos vertreten, bin draufgekommen, dass er kein Einzelfall ist und hab dadurch realisiert, dass primär Gerechtigkeit und das Ziel des Erreichens einer legitimen demokratischen, rechtsstaatlichen Rechtsordnung im Vordergrund steht, die in Österreich in vielen Bereichen der Gesetze nur anscheinend ist. Ein Geben und Nehmen wäre in der konkret erwähnten Situation zwar evident gewesen, insb in Bezug auf Felix, hat sich jedoch offensichtlich nicht als Voraussetzung sonstiger Demission herausgestellt. Das war wahrscheinlich der ausschlaggebende Faktor, der mich von obigem überzeugt hatte.
Angesichts des Gerechtigkeitsgedankens hatte ich vorher nämlich schon ähnliches gehört, erhoffte mir aber eine augenscheinliche Bestätigung - die nunmehr gegeben ist - bevor ich es voll und ganz glauben konnte. Fortan besteht kein Zweifel mehr in der Signifikanz unserer für mich transparenten Verfahrensweise.

Die hiesige Weltanschauung, von der ich anfangs Teile, die mich überzeugt hatten übernommen hatte und andere wiederum nicht, hab ich mittlerweile so modifiziert und in meine Ansichten einfließen lassen, dass es sicht nicht mehr bloß um rezipierte Fragmente einer fremden Perspektive handelt, sondern explizit meine eigene Meinung reflektiert. Das ist ein ständiger Prozess der fortdauern wird, wobei ich entscheide welche Information und wie ich sie als richtig empfinde und welche nicht.

Ich weiß sowieso, dass ich im Praktikum auch Dinge lerne, bei denen ich mir gar nicht bewusst bin, dass ich etwas dazugelernt habe, habe es jetzt jedoch in der Praxis erlebt.
Gewisse Dinge werden einem nachträglich oder erst später im Leben klar.

Simeon G.

Die Problematik der Gerechtigkeit müsste eigentlich jeden verantwortungsvollen Menschen beschäftigen, insbesonders jene zwischen Frauen und Männern. Auch dies muss ein Anliegen zukunftsorientierter Politik sein.

Einstweilen verbleibe ich mit besten Grüßen,
Reinhard Viertl
Prof. R. Viertl
Institut für Stochastik
und Wirtschaftsmathematik
Technische Universität Wien
Wiedner Hauptstrasze 7/105
1040 Wien
--------------------------
Homepage: www.statistik.tuwien.ac.at/public/viertl
E-Mail Adresse: r.viertl@tuwien.ac.at
Telefon: (+43 1) 58801 / 10585



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