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Vorsätzliche Gemeingefährdung durch Zigarettenkippen?!
06.06.2012
Sonntag ist der perfekte Tag, um die Zeitungen zu lesen und sich im Sommer an die Sonne zu setzen. Man lehnt sich gemütlich auf die Stuhllehne, schmökert die Kronenzeitung und schmatzt schmackhaft beim Kaffeetrinken. Warum sollte man darauf verzichten, wenn man ein Kind hat? Mit einem Schul- oder Kindergartenkind geht es reibungslos. Wenn man jedoch ein Kleinkind oder ein Baby hat, achtet man viel mehr darauf, dass die Straße sauber und gesichert ist, damit das Kind ohne große Gefahr herumlaufen kann. Ich finde, der Tummelplatz in Graz oder der Hof des Museumsquartiers in Wien sind die am meisten geeigneten Orte dafür. Diese sind hier leider immer noch die wenigen Beispiele, sie sollten aber nicht als einzige Möglichkeiten genannt werden. Ein Kind hat dort einen großen Auslauf und die Mutter muss nicht dauern wie auf den Spießen sitzen, um auf die Gefahr des Straßenverkehrs von den Seiten zu achten.

Als Nichtraucherin sehe ich jedoch in den Zigarettenkippen, die auf der Straße achtlos liegen, eine gewisse Gefahr. Denn sie liegen ständig auf öffentlichen Plätzen wie dem Tummelplatz, wo sie für die Kinder eine Gefahr darstellen. Die Stummel werden in den Mund gesteckt oder in die Hand zu genommen, was  dazu führt, dass der Tabak-Geruch und vermutlich gewisse Schadstoffe an den Händen haften bleiben. Daher wurde im Namen des Online-Frauenmagazins  www.die-frau.at/de/ch eine Anfrage an Herrn O. Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, den Bereichsleiter Pharmakologie & Toxikologie am Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, gerichtet, wie gesundheitsgefährdend der Kontakt der Kinder mit Zigarettenkippen sein kann. Seine Antwort besagt, dass diese keine gesundheitsgefährdende Gefahr aufweisen. Nachzulesen ist sein Email im Anschluss an den Artikel. Es folgten Anfragen wegen der hygienischen Gesundheitsgefährdung durch Zigarettenkippen an Frau Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. Helge Karch von der Forschungsabteilung am Institut für Hygiene am Universitätsklinikum Münster, an Herrn Prof. Dipl. Dr. med. Matthias Frosch vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie in Würzburg, beide mit dem Datum vom 23. Mai. Ebenfalls erfolgte ein Email an Herrn Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Hannes Stockinger, Zentrum für Pathologie, Infektiologie & Immumologie in Wien. Leider fanden meine Fragen kein offenes Ohr.  

Auch wenn die Zigarettenkippen keine gesundheitsgefährdende Gefahr in sich bergen: Sind sie mit den Regeln, die den ordentlichen Erhalt einer Stadt sichern sollen, konform? Welchen Beitrag in das schöne Bild der Stadt macht ein Einwohner, der ohne Rücksicht auf die Misttonnen unverschämt den Boden dafür benutzt? Wenn es Regelungen gibt, die dafür sorgen, dass der Hundekot weggeräumt wird und  keiner gefährdet ist, in diesen reinzusteigen, warum gibt es keine entsprechenden Regelungen für die Entsorgung der Zigarettenkippen? Zumindest für das Wohlgefühl und die Sicherheit der Frauen, die kleine Kinder haben, wäre dies eine Lebensqualität.

Varvara Shcherbak





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Betreff:  Re: Vorsätzliche Gemeingefährdung durch Zigarettenkippen ?
Von:     "Bernd Mayer" <mayer@uni-graz.at>
Datum:    Di, 8.05.2012, 10:03
An:      "presse@die-frau.at" <presse@die-frau.at>


Sehr geehrte Faru Scherbak,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im folgenden kurz beantworten möchte.

Nikotin ist ein Nervengift, das für Erwachsene ab einer Dosis von etwa 50 mg tödlich sein kann. Das entspricht dem Verzehr von 4-5 Zigaretten. Für Kleinkinder ist die tödliche Dosis entsprechend niedriger. Ich würde da je nach Alter und Gewicht des Kindes von etwa 10 mg, also dem Verschlucken einer Zigarette ausgehen. Für Kleinkinder besteht daher ein beträchtliches Risiko von Nikotinvergiftung durch Verschlucken von Zigaretten und es sind auch zahlreiche derartige Vergiftungsfälle dokumentiert, die allerdings zum Glück nur sehr selten tödlich enden.

Das Verschlucken von Zigarettenstummeln bleibt zumeist ohne schwerwiegende Folgen, da die aufgenommene Menge an Nikotin sehr gering ist. Aber das hängt natürlich von der Länge der Kippe und der individuellen Konstitution des Kindes ab. Wenn ein Kind eine Kippe verschluckt hat, sollte man es jedenfalls in Hinblick auf typische Vergitftungssymptome beobachten, die innerhalb von 1 - 2 Stunden auftreten: Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kopfschmerzen, Speichelfluss. Wenn derartige Symptome auftreten, sollte man umgehend einen Arzt rufen und versuchen Erbrechen auszulösen, um das Gift zu entfernen (Finger in den Hals stecken).

Das Anfassen von Kippen halte ich auch unter der Berücksichtigung des nachfolgenden Finger Lutschens für unbedenklich, da auf diesem Weg - wenn überhaupt - nur sehr geringe Mengen an Nikotin aufgenommen werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Mayer



O. Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer
Bereichsleiter Pharmakologie & Toxikologie
Institut für Pharmazeutische Wissenschaften
Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz  2
A-8010 Graz
Österreich

Tel.: +43-316-380-5567
Fax: +43-316-380-9890
E-Mail: mayer@uni-graz.at

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Am 07.05.2012 um 17:45 schrieb die-frau.at - Das Online Frauenmagazin:

 Sehr geehrte Herr O. Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer!
 
 Auf den öffentlichen Plätzen, wie z.B. Tummelplatz, Stadtpark, den Spielplätzen, etc. liegen ständig Zigarettenkippen herum. Diese Orte sind öffentliche Plätze, die dazu dienen sollen, dass Kinder dort spielen. Daher wollen wir wissen, wie gesundheitsgefährdend ist es, wenn ein Kind eine Zigarettenkippe in den Mund nimmt und diese dann lutscht?
 Wie gefährlich ist es, wenn ein Kind eine Zigarettenkippe in den Mund nimmt und diese herunterschluckt?
 
 Kann nur EINE Kippe gefährlich sein? Wie gesundheitsgefährdend kann das Lutschen bzw. das Schlucken einer Zigarettenkippe sein?
 
 Wie gefährlich ist nur das Anfassen einer Kippe durch das Kind(wenn man mitberücksichtigt, dass die Kinder immer ihre Finger in den Mund stecken)?
 
 Mit der Bitte um eine möglichst rasche Antwort
 
 verbleibe ich mit herzlichem Dank und

 mit freundlichen Grüßen
 
 
 Varvara Shcherbak
 Redakteurin
 
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