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Was passiert, wenn das Jugendamt vor der Tür steht? (Teil 3)
19.07.2010
Am Anfang geht eine Meldung ein. Nicht unbedingt direkt bei der Sozialarbeiterin, die für das Kind verantwortlich ist, meistens rufen die Leute beim Permanenzdienst an. Dieser protokolliert die Meldung und fügt sie dem Akt hinzu. Betroffene dürfen diese Meldung nicht lesen, außer sie beantragen eine Akteneinsicht. Diese kann gewährt werden oder auch nicht, wichtig ist dabei, dass jegliche Information über Dritte herausgenommen wird, um deren Interessen zu schützen.

Nach dem Meldungseingang wird mit den Eltern meist telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen, und sie werden gebeten, in die Dienststelle zu kommen. Per Erlass ist auch vorgeschrieben, dass bei jeder Gefährdungsabklärung ein Hausbesuch gemacht werden muss und dass die Amtspsychologin ein Gespräch mit dem Kind führt. Der Kontakt zu dem Kind ist das Wichtigste.

Es gibt einen eigenen Qualitätskatalog, in dem genau steht, wie Mitarbeiter des Jugendamtes vorgehen sollen und dürfen. Sei es eine Gefährdungsabklärung oder rechtliche Hintergründe, in diesem Katalog gibt es Fragen und Antworten, die für jedermann zugänglich sind. Die Jugendwohlfahrt hat die allgemeine Aufgabe, zu beraten und zu schützen und in familiäre Bereiche möglichst nicht einzudringen.

Beim Zusammentreffen der Eltern bzw. der obsorgeberechtigten Person mit einer Sozialarbeiterin wird die Meldung genannt und erst einmal geklärt, aus welchem Grund dieses Treffen vonnöten ist. Das ist meist eine hochemotionale Situation, und hier setzt die sogenannte Joiningphase ein.

Dabei sollen Bedingungen geschaffen werden, die eine Begutachtung möglich machen. Das Jugendamt braucht die Mithilfe der Gemeldeten. Manche stellen sich leider quer - da hilft dann nur die gerichtliche Entscheidung. Das Jugendamt hat das Anliegen, dazu beizutragen, dass Kinder gut leben können. Wichtig ist die Motivation, Kinder zu schützen!

Wenn das Jugendamt vor der Tür steht, fragen Sie so lange nach, bis Sie wirklich alles verstanden haben. Auch wenn Sie es als Eingriff in Ihre Privatsphäre sehen, ist es einfacher, mit dem Jugendamt über alles zu sprechen, um möglichst schnell Lösungen zu finden. Natürlich müssen Sie dabei auch nicht auf rechtlichen Beistand verzichten. Informieren Sie sich, um eine für Sie und ihr Kind möglichst angenehme Situation zu schaffen.

(ka)


die-frau.at