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Was sollte ich über das Jugendamt wissen, und wo kann ich mich am besten informieren? (Teil 4)
20.07.2010
Ob im Internet, direkt im Amt oder in der Geburtenmappe - überall kann man sich über das Amt für Jugend und Familie informieren. Nachfragen kostet nichts und man kann nie zu viele Informationen einholen.

Das Jugendamt Graz hat drei große Geschäftsführungen:
- Kinderbildung und Betreuung: dort gibt es Betreuungseinrichtungen, Kinderkrippen, Kindergärten und SchülerInnenhorte - insgesamt werden dort 4.700 Kinder betreut.
- Offene Kinder- und Jugendarbeit: dazu gehören z.B. Spielmobile, Kinderparlament, Points for Action, städtisches Jugendzentrum, Spielnachmittage, Ferienangebote wie Kinderstudio, Kinderzuschuss für Kindererholungen usw.
- Jugendwohlfahrt: der Bereich, der für Gefährdungsabklärungen zuständig ist.

Dann gibt es noch Fachbereiche, die bei den drei großen Geschäftsbereichen fachliche Standards festlegen: Sozialarbeit, psychologischer Dienst mit Familienberatung, Jugend- Wohlfahrtsrecht mit Rechtsberatungen zum Thema Kind, Sozialpädagogik (mit städtischen Kinder- und Jugend-Wohngemeinschaften für langfristige Versorgungen), der ärztliche Dienst (Untersuchungen an Pflichtschulen, Haltungsturnen, Schwimmkurse…) und die Stabsstellen.

Für diese Bereiche gibt es einige rechtliche Richtlinien, wie zum Beispiel die großen Verschwiegenheitspflichten. Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz ist das Jugendamt verpflichtet, über alle Tätigkeiten im Rahmen dieser Arbeit keine Informationen bekannt zu geben. Zum Beispiel darf ein Vater, der nicht obsorgeberechtigt ist, aber Informationen über das Kind haben will, keine Auskunft vom Jugendamt bekommen, da es ist dem Kind und der obsorgeberechtigten Person verpflichtet ist.

Alle Tätigkeiten im Rahmen der behördlichen Arbeit unterliegen Amtsverschwiegenheit und Datenschutz.

Wichtig ist auch, dass das Jugendamt nicht über Angelegenheiten wie Sorgerechtsfälle entscheiden darf. Für solche Dinge ist immer ein Gericht zuständig. Das Jugendamt agiert dabei als Unterstützung.

Ein weiteres schwieriges Thema ist der Unterschied zwischen privatwirtschaftlicher Verwaltung und Hoheitsverwaltung. Die Hoheitsverwaltung macht nur einen kleinen Teil aus und spielt nur eine von mehreren Rolle im behördlichen Bereich (Erstellung von Bescheiden, zum Beispiel bei einer Baubehörde).

Neunzig Prozent des Jugendamtes sind privatwirtschaftlich organisiert, allerdings ist dies nur ein juristischer Begriff und hat nichts mit der Privatwirtschaft zu tun. Ein Bescheid ist ein verwaltungstechnisches Mittel, etwas zu- oder abzusagen. Vereinfacht heißt das: Die Hoheitsverwaltung ist zuständig für Bescheide, die privatwirtschaftliche Verwaltung für formlose Varianten und Leistungszusagen.

Leider ist unser Rechtssystem verwaltungstechnisch oft sehr kompliziert.

Wie sieht die rechtliche Lage in anderen Bundesländern aus? (Informationen vom Familienservice Wien)



Das Jugendwohlfahrtgesetz des Bundes gibt einen Rahmen vor und die Bundesländer erlassen Ausführungsgesetze. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugendwohlfahrtsgesetz, das den Rahmen konkretisiert.

Gravierende Unterschiede gibt es keine, da sich jeder an den Rahmen hält und nur die Vollziehung unterschiedlich sein kann.

Es ist wichtig, dass die Ausführung von Ländern übernommen wird, aber es ist ebenso bedeutend, dass es ein Rahmengesetz gibt. Es wäre unzulässig, wenn diesbezüglich große    Unterschiede herrschen würden. Dabei darf man aber auch nicht zu sehr konkretisieren, damit man auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien eingehen kann.

All diese Rechtsbegriffe können verwirren und abschrecken. Für die Klärung solcher Dinge kann man sich an die Kinderjugendanwaltschaft wenden. Dort werden Kinder und ihre obsorgeberechtigten Personen aufgeklärt und auch für eventuelle Gespräche vorbereitet.


(ka)

die-frau.at