Von einem Richter vor Gericht gedemütigt und widerrechtlich bei einer Verhandlung des Gerichtssaals verwiesen.
Am 11.11.10 beschloss ich als Reporterin von die-frau.com einem Gerichtsverfahren beizuwohnen. Nach gründlicher Inspizierung, ob ich im Besitz von irgendeiner Art von Waffen bin, wurde mir der Eintritt gewährt. Ich betrat das untere Stockwerk des Gerichtsgebäudes. Als ich den richtigen Saal gefunden hatte, betrat ich vorsichtig und leise den Gerichtssaal, doch als ich mich zu den Zuhörerplätzen begeben wollte, wurde ich vom Richter persönlich angesprochen.
Richter K. fragte nach meinen Personalien. Ich antwortete ihm etwas zaghaft, dass ich der Verhandlung lediglich als Zuhörerin beiwohnen wolle. Ein kleiner Schritt Richtung Stühle wurde von mir getätigt, doch tatsächlich wollte ihm diese Antwort nicht genügen. Er sagte belehrend und zugleich etwas forsch, dass dies nicht seine Frage gewesen sei und ich diese zu beantworten habe. Spätestens ab diesem Moment war mir klar, dass meine Grundannahme, eine öffentliche Verhandlung ohne Einschränkungen besuchen zu können, wohl nicht ganz der Wahrheit entsprach. Doch dies war noch kein Grund, unsicher zu werden, da ich wusste, dass Verhandlungen für jeden öffentlich zugänglich sind und dass ich im Recht war, wenn ich meine Anonymität bewahren wollte. Ich wiederholte, dass ich nur zuhören wolle. Es war als würde ich mit mir selber reden, denn die einzige Reaktion, die ich bekam, war weiteren Druck des Richters, mich auszuweisen.
Ich war plötzlich in eine Situation geraten, mit der ich zuvor nicht gerechnet hatte, ich stand im Mittelpunkt einer Verhandlung und es wurde mir unangenehm, zwischen Tür und Angel die Fragen des Richters zu beantworten und somit ein Verfahren aufzuhalten. So antwortete ich ihm mit leicht aufgekommener Nervosität, dass ich Teil der Öffentlichkeit bin und Verhandlungen öffentlich seien. Daraufhin bezichtigte er mich schroff, die Verhandlung gestört zu haben. Es kam Verwirrung gemischt mit dem Gefühl der Nervosität in mir auf. Wie hatte ich die Verhandlung gestört? Ich habe den Raum betreten und wollte mich lautlos setzen, die eigentliche „Störung“ des Verfahrens wurde durch den Richter und dessen endlos erscheinende Fragerei höchstpersönlich getätigt. Aber da dieser die Position der Leitung dieser Verhandlung innehatte, wollte ich ihm mit Respekt begegnen und mich nicht seinen Fragen entziehen. Doch wo war sein Respekt mir gegenüber? Durch mein Eintreten allein war keine Störung im rechtlichen Sinne vorhanden, ich bin der Kunst des lautlosen Beamens nicht fähig. So stand ich da, als Bürger unserer Gesellschaft mit gemischten Emotionen, die sowohl Verwirrung als auch Nervosität beinhalteten, degradiert zum Störenfried.
Leicht fragend und doch in einem Satz formuliert sagte ich wiederholt, dies sei eine öffentliche Veranstaltung!? Er entgegnete mir, dass er keine Diskussion mit mir beginnen würde und stellte mich vor die Option, den Gerichtssaal zu verlassen oder mich umgehend auszuweisen. Somit kam noch die Emotion der Angst zu den bereits vorherrschenden hinzu. Seine Aussage beinhaltete für mich eine Drohung, es war keine eigentliche Option. Kurz machte sich in mir der Gedanke breit, ihn zu ignorieren und mich einfach zu setzen. Was würde geschehen? Könnte er mich gewaltsam aus dem Gerichtssaal entfernen lassen, nur weil ich einer Verhandlung beiwohnen wollte? Ansonsten erhielt ich keine Resonanz, weder die Anwälte noch die Angeklagten, die zu Vernehmenden oder die einzige Zuhörerin, eine Jus Studentin, meldeten sich zu Wort. Verwunderlich fand ich insbesondere die Nicht-Reaktion der Anwälte, denn sie hätten als einzige in diesem Raum die Stellung gehabt, sich zu äußern. Sie waren weder angeklagt, noch unwissend. Die einzige Erklärung für ihr Nichthandeln liegt meines Erachtens in ihrer eigenen Angst vor diesem diktatorischen Richter, welcher sein Wort über das Recht stellt. Ich kann es ihnen nicht verübeln, denn schlussendlich teilte auch ich das zittrige Gefühl der Angst mit ihnen.
Komplett von der Rolle entfernte ich mich aus dem Gerichtssaal. Ich konnte es nicht fassen, ich wurde meines Rechtes beraubt. Als ich draußen im Flur stand und die Situation reflektierte, wurde ich wütend. Wieso wurde ich ausgeschlossen? Immer wieder kam ich zu dieser Frage zurück. Ich spielte das Geschehnis in meinem Kopf abermals durch, doch konnte ich keinen Fehler in meinem Verhalten (Rhetorik, Gestik, Mimik) erkennen. Einen Fehler meinerseits, eine Kränkung oder dergleichen, welche das Verhalten des Richters entschuldigen oder zumindest rechfertigen könnte, gab es nicht.
Den einzigen Fehler, den ich begangen habe, war, mich meines Rechts berauben zu lassen. Ich ärgerte mich infolge über mich selbst, denn mit Verlassen des Raumes erschien eine Rückkehr so gut wie unmöglich. Ein schreckliches Gefühlschaos hatte sich in mir ausgebreitet. Der Richter hatte mich soweit getrieben, dass ich infrage stellte, was ich eigentlich wusste. Ich wusste, dass ich im Recht war, und doch hatte ich kehrt gemacht. Mir stellt sich eine Frage: In was für einem Staat leben wir, wenn wir nicht einmal vor Gericht Gerechtigkeit erwarten können?
Zu meiner Verwunderung habe ich noch am selben Abend erfahren, dass ich wohl ein Opfer von Diskriminierung geworden bin. Zumindest spricht die ganze Geschichte dafür.
Kurz vor Verhandlungsschluss betrat ein Herr den Gerichtssaal, auch er wurde gefragt, aus welchen Gründen er diesen Saal betreten hatte. Wie auch ich antwortete er, dass er lediglich als Zuhörer gekommen sei. Nach ein paar weiteren Fragen, um das Verhältnis zur Angeklagten zu erörtern (verwandt oder verschwägert), durfte er ohne weitere Hindernisse eintreten und sich setzen. Ein Privileg, wenn man bedenkt, was einige Stunden zuvor doch geschehen war. Natürlich kann dies auch mit dem Grund zusammenhängen, dass die Verhandlung bereits Richtung Ende ging. Doch angeblich soll Richter K. nicht erstmalig dem weiblichen Geschlecht gegenüber abwertend gehandelt haben. Ein Richter, der Menschen wie Abschaum behandelt, wobei ich nicht das einzige Opfer bin und in Zukunft vermutlich auch nicht bleiben werde.
Wieso sollte ein Richter mit reinem Gewissen einen neutralen Zuhörer von der Verhandlung ausschließen? Ist damit nicht offensichtlich, dass er sich über seine eigene Unfairness im Gerichtssaal bewusst ist? Und welche Rolle spielte meine fehlende Gesichts- und Brustbehaarung bei der Entscheidung, mir die Anwesenheit bei einer öffentlichen Verhandlung zu verwehren?
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10.06.2019 18:35:00
inka | Anzahl Postings: 615 | offline
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18.11.2010 21:34:51
tina | Anzahl Postings: 28 | offline
ich finde den artikel auch sehr gut geschrieben, man kann die emotionen gut nachempfinden und das gefühl des unbehagens.
Es ist nicht nur bei Richtern der Fall, auch Exekutive verhält sich oft so, dass sie einen einschüchtern und fertig machen wollen. ZB am Montag einen Verkehrsunfall miterlebt und man wird als Nicht-Beschuldigter dermaßen fertiggemacht und eingeschüchtert, dass es echt nicht lustig ist.
Da fragt man sich wieso heißt es eigentlich die Polizei dein Freund und Helfer??? Ich habe eher den umgekehrten eindruck.
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18.11.2010 12:50:49
camilla | Anzahl Postings: 47 | offline
Danke für diesen extrem guten Artikel!
Die Emotionen sind genau nachvollziehbar!
Zumindest für mich, die ich in dieser Verhandlung gesessen bin und selber versteinert war, ebenso wie meine Anwältin.
Ich konnte mehrere Nächte nicht schlafen, einerseits aufgrund dieses Unrechts, das mir widerfahren ist
(Richter hat mich 3 Std einvernommen, mich schon zu Beginn so eingeschüchtert, dass ich nicht mehr klar denken konnte. Wenn ich ihn gebeten habe, eine Frage zu wiederholen, da ich nicht genau verstanden habe, hat er gesagt: Fr.Dr., Sie haben einen akademischen Grad, es wird Ihnenn wohl möglich sein, auf eine einfache Frage einfach zu antworten. Wenn ich auf eine Frage erklärend antworten wollte, und dabei nicht im ersten Satz seine Frage beantwortete, wie er mich zurecht, ich möge hier keine Gschichtln erzählen, sondern ihm auf seine frage antworten... und meine Anwältin hat bei all dem zugehört und nicht reagiert, obwohl sie es auch nicht in Ordnung findet)
andererseits deswegen, dass ich es zugelassen habe, dies über mir ergehen zu lassen.
Dass ich dort nicht selber aufgestanden bin!
Dieses Gefühl hat auch dazu geführt, dass ich mich in anderen Situationen unsicher gefühlt habe!
Bis heute habe ich noch keinen Aktenbermerk über die Verhandlumg gemacht, ebenso wenig wie meine Anwältin!
Dein Artikel bestärkt mich, endlich auch "den Mund aufzumachen".
Danke!
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17.11.2010 10:32:31
roman | Anzahl Postings: 1 | offline
willkommen in der österreichischen rechtspflege! parteienrechte sind für viele richter immer noch ein fremdwort. welchen grund gibt es eigentlich, den interessierten lesern den namen des richters oder wenigstens des gerichts vorzuenthalten? warum die anwälte dem treiben teilnahmslos gefolgt sind, ist übrigens leicht zu erklären. ein rechtswidriger ausschluß der öffentlichkeit stellt einen nichtigkeitsgrund dar. wenn die entscheidung nicht den vorstellungen entspricht, kann man damit das urteil heben.
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