16.08.2012 |
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Sheryl Crow setzt langfristiges Kontaktverbot durch
Sheryl Crow erwirkt ein dreijähriges Kontaktverbot gegen einen verrückten Fan.
Sheryl Crow konnte eine dreijährige einstweilige Verfügung gegen einen gestörten Fan durchsetzen.
Bereits im letzten Monat wurde der Antrag der Sängerin auf eine einstweilige Verfügung gegen Phillip Gordon Sparks bewilligt. Dieser hatte gedroht, sie zu erschießen. Jetzt entschied ein Gericht in Santa Monica, dieses vorübergehende Kontaktverbot für drei Jahre geltend zu machen.
Der 45-Jährige begann laut Rechtsdokumenten bereits im April, der Musikerin "verstörende" Nachrichten auf Facebook zu schreiben. "Es war mir klar, dass [Sparks] tief gestört ist, weil seine Beiträge wahnhaft, weitläufig, gefüllt mit Obszönitäten und geprägt von wütenden Schimpftiraden waren", so Crow in den Unterlagen. So beschuldigte Sparks die 50-Jährige sogar, ihn heimlich gefilmt zu haben und bei ihm eingebrochen zu sein. "All diese Anschuldigungen waren natürlich grundsätzlich falsch."
Schließlich war Sparks Mitte Juli zum Büro der 'Screen Actors Guild' - der Gewerkschaft für Schauspieler in den USA - gegangen und erzählte einem Angestellten, dass er die Musikerin erschießen will. Aus diesem Grund fühlte sich der Popstar nicht mehr sicher und stellte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, über den im Rahmen einer offiziellen Anhörung am Dienstag, 14. August, entschieden wurde. Dabei sagte auch ein Psychiater aus und bezeichnete den Angeklagten als "gefährlich". Deshalb darf Sparks Crow von nun an drei Jahre lang nicht näher kommen. Außerdem ist es ihm verboten, die Musikerin selbst, ihre Familie und ihre Kollegen zu kontaktieren.
Foto & Text : BANG Showbiz