Zusatzgewinn der Holding Graz Linien, dem keine Beförderungsleistungen gegenüberstehen.
Beanstandung eines Mehrfahrtenscheines - EBE0347295
Sehr geehrte Frau Vorstandsdirektorin Mag.ª Muhr,
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender Dipl-Ing. Malik
Sehr geehrter Herr Vorstandsdirektor Mag. Dr. Messner
Wir erlauben uns, mit folgendem Anliegen an Sie zu wenden.
Frau Lisa Prodinger konfrontiert uns mit folgendem Sachverhalt.
Frau Lisa Prodinger ist eine alleinstehende Jusstudentin, die den Mehrfahrtenschein der Grazer Holding Linien-Verkehrsverbund nutzt.
Frau Prodinger fährt nie mit einer weiteren Person und stempelt daher nie für mehr Personen sondern nur für sich selbst.
Im Rahmen der Nutzung dieses Mehrfahrtenscheines hat Frau Prodinger einmal übersehen und nicht das nächste Feld, sondern das übernächste Feld gestempelt.
Am 26.2. 2015 hat Frau Prodinger dieses leere Feld abgestempelt und wurde prompt kontrolliert, wobei man ihr mitgeteilt hat, dass das zwischen Hineinstempeln ungültig wäre.
„Anbei schicke ich den Zahlungsbeleg, der am 26.02.2015 bezahlten Strafe (Vorder- und Rückseite).
Auch eine Kopie des gestempelten Fahrscheins ist angehängt.
SACHVERHALT: Der Vorfall hat sich heute (Donnerstag, 26.02.2015) wie folgt ergeben:
Ich stieg um 10:15h bei der Endstation Mariatrost in die Linie 1 der Grazer Linien ein und habe daraufhin sofort meinen Fahrschein entwertet.
Da es sich bei diesem Fahrschein um einen sog. "Zehnerblock" handelt und ich einmal - blöderweise - eine Zeile davon unabsichtlich nicht abgestempelt habe, habe ich diese eine freie Zeile, heute entwertet, um sie nicht verschwenden zu müssen.
Bei der Station Mayfreddigasse wurde ich dann von einem Kontrollor darauf aufmerksam gemacht, ihm meinen Fahrschein vorzuweisen.
Dieser Aufforderung kam ich natürlich nach.
Da noch weitere 2 Personen mit dem Kontrollor mit waren, um von ihm sein "Handwerk" zu erlernen, erklärte er zuerst ihnen und dann mir, dass es sich bei meinem Fahrschein um einen ungültig entwerteten Fahrschein handle.
Er forderte mich danach auf, eine Strafe iHv. 65,00 € sofort bar zu bezahlen, ansonsten müsste ich 95,00 € auf das Konto der Securitas SDL GmbH überweisen.
Daraufhin sind wir dann bei der Station Hauptplatz Graz ausgestiegen, und ich habe dem Kontrollor 65,00 € bar überreicht.
Als Quittung stellte er mir den angefügten Zahlschein aus.
Die ganze Prozedur dauerte bis 10:55 Uhr.
Beschwerden oder Einwendungen sind schriftlich an die folgende Adresse unter Angabe der EBE-Nummer (in meinem Fall : 0347295) zu richten.
SECURITAS SDL GmbH
Stelle für Kundenservice-Mahngebühren
Münzgrabenstraße 92/1. OG, 8010 Graz
E-Mail: linien@securitas.at
Ich bitte darum, mir bescheid zu geben, was ich dagegen tun kann!
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße
Lisa“
Eine Aufklärung, die am Sachverhalt zwar nichts geändert hätte, wie, die sie dann wie nachstehend von uns erhalten hat, dass man aufgrund der Bedingungen der Beförderung der Grazer Holding Linien, wenn man zu Dritt fahrt, nicht dreimal stempeln muss, sondern nur das dritte Feld, erfolgte nicht.
Tatsächlich ist aber, dass diese Mehrpersonenlösung nicht entsprechend kundgetan wird, es auch keinerlei Warnung gibt, dass, wenn man sich verstempelt, man dann die Fahrt dazwischen verliert und es darüber hinaus auch nicht zweckmäßig ist, weil natürlich jeder Irrtum oder jedes Abstempeln zu einem Gewinn der Verkehrsbetriebe führt, durch tatsächliche Nichtnutzung, von derartigen irrtümlich freigebliebenen Feldern.
Ein weiteres wesentliches Detail ist, dass im Gegensatz zu einem Organstrafmandat, welches man bekommt, wenn man die Parkzeit überschreitet oder sonstige Parkdelikte und ähnliches begeht, kein Organstrafmandat in Form eines Zahlscheines bekommt. Zahlt man dieses Organstrafmandat nicht innerhalb von 14 Tagen ein, kommt es zur Zusendung einer weitaus teureren Strafverfügung oder zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens. Somit hat jeder 14 Tage Bedenkzeit, ob er dieses Organstrafmandat zahlen will oder nicht oder sich einem etwaigen Verfahren stellen will. Im konkreten Fall wurde Frau Prodinger vor die Wahl gestellt Euro 65,- sofort oder ansonsten später Euro 95,- zu zahlen.
Das natürlich jede Frau und jeder Mann eingeschüchtert ist, auch wenn tatsächlich zumindest das eigene Gefühl der Redlichkeit gegeben ist, nicht die Bezahlung von zusätzlich Euro 30,- zu riskieren, somit ein Entscheidungsdruck sofort Euro 65,- statt später Euro 95,- zu bezahlen entsteht und dieser Entscheidungsdruck offensichtlich auch von der Holding Graz Linien
so gewünscht wird, was allerdings rechtsstaatlich bedenklich ist, weil grundsätzlich jeder Zeit zum Nachdenken haben sollte.
Die Organstrafmandate die Polizisten ausstellen, betragen weitaus geringere Beträge als Euro 65,- und haben diese € 65,-- , speziell für gering Verdienende, finanzielle Bedeutung.
Wir ersuchen Sie, unserer Bitte zu entsprechen und Frau Prodinger die Euro 65,- zurück zu überweisen und bitten Sie des Weiteren uns aufzuklären, wie Sie die diesbezügliche Information verbessern werden und ob Sie auf die im Sinne der üblichen 14 Tage Bedenkzeit Ihre Praxis im Interesse der Rechtsstaatlichkeit ändern werden.
Des Weiteren ersuchen wir um Mitteilung, wie sinnvoll es ist, einmal für mehrere Fahrten abzustempeln, wenn tatsächlich dies kaum verwendet wird, sondern dies nur die Folge hat, dass ein irrtümliches Abstempeln mit nicht genutzten Freifeldern zu einem Zusatzgewinn der Holding Graz Linien führt, dem keine Beförderungsleistungen gegenüberstehen.
Wenn Erwachsene mit Kindern fahren, dann kann das in der Form gar nicht genutzt werden, wozu außerdem Schülerfreifahrten und anderes mehr kommen, da ja aufgrund des Halbpreises für Kinder sich diese Mehrpersonen auf einmal abzustempeln, als nicht sinnvoll und tauglich erweist.
Es ist aus unserer Sicht zu überlegen, diese Art von einmal abstempeln, mit Freifeldern, für mehr als eine Person zu beenden, da das für jede Person Abstempeln nicht so eine erhebliche Mehrbelastung ist, während die Fehlerquote irrtümlich ein Feld nicht abzustempeln weitaus höher erscheint.
Mit herzlichem Dank für Ihre Bemühungen und Rückantwort, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Bernadette Wukounig
die-Frau.at / Redaktion