Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Nützliche Adressen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

piamia
03.12.2025 11:52:46 piamia hat ein Thema kommentiert Das richtige Geschenk?:  Ich finde da ein gutes Buch als Weihnachtsgeschenk auch eine tolle Idee. Ich informiere mich immer hier über gute Bücher www.buchhilfe.net/ein-schatten-wie-ein-leopard-myron-levoy/
piamia
03.12.2025 11:49:39 piamia hat ein Thema kommentiert Mal was neues ausprobieren??:  Ja ich möchte da einmal eine   Massagen in Kreuzlingen ausprobieren.
lidehog375
02.12.2025 18:13:16 lidehog375 hat ein Thema kommentiert Elton John: Wieder Vater?:  Ich habe es satt, dass die großen Autovermietung-Anbieter immer eine hohe Kaution auf der Kreditkarte blockieren, wenn man in Playa Blanca ein Auto mietet. Das ist unnötig und hält unnötig Kapital fest! Deswegen habe ich mich dieses Jahr bewusst auf die Suche nach lokalen Lanzarote-Partnern gemacht, die auf die Kaution verzichten. Die gibt es tatsächlich, man muss nur wissen, wo man suchen muss. Ich habe einen Vergleichsdienst gefunden, der genau diese kundenfreundlichen Deals listet. Ich konnte dort ganz einfach die Preise vergleichen und nach der Option keine Kaution filtern. Wer seinen Mietwagen Playa Blanca stressfrei und ohne Kreditkartenblockade buchen möchte, dem empfehle ich diese Seite: https://lanzarotemietwagen.com/playa-blanca. Die Versicherung war trotzdem top und die Abwicklung vor Ort super unkompliziert.
lidehog375
02.12.2025 15:04:42 lidehog375 hat ein Thema kommentiert It’s a Fun Run!: Bei der Auswahl der richtigen Autovermietung auf Fuerteventura verlasse ich mich nicht mehr nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Kundenbewertungen. Ein günstiger Preis mit schlechtem Service oder unfairen Bedingungen bei der Versicherung ist am Ende immer teurer. Deswegen habe ich bei meiner letzten Buchung gezielt nach Anbietern mit Top-Bewertungen gesucht, die auch die Option keine Kaution anbieten. Es ist echt Gold wert, wenn man eine Plattform findet, die nicht nur die Preise vergleicht, sondern auch die Reputation der Anbieter einbezieht. Das gibt einem ein viel besseres Gefühl. Ich habe meinen Mietwagen Fuerteventura dort gefunden und bin super zufrieden mit dem Service und der Transparenz. Wer auf Nummer sicher gehen will und Wert auf einen verlässlichen Partner legt, sollte hier vorbeischauen: Mietwagen Fuerteventura. Ich fand die Übersichtlichkeit super, und die Buchung war in wenigen Minuten erledigt.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
Serienjunkies
Für Leute die süchtig nach Fernsehserien sind
Ich möchte alles erleben
Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
 
 
12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.com
Forum der Rubrik Weiter nach alle
Auszeichnung sollten sie haben
Anzahl Postings: 1
Personalberatung
Anzahl Postings: 16
Helfen
Anzahl Postings: 3
In was kann man investieren?
Anzahl Postings: 29

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear Doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...

Nützliche Adressen Verzeichnissuche