Startseite

Forum

Ratgeber

Gruppen

Nützliche Adressen

Gemeinschaft

Rezepte

Kolumne

investorin
25.05.2025 10:31:20 investorin hat ein Thema kommentiert In was kann man investieren?:  Also, die Lage ist nun einmal so, dass es in den "normalen" Menschen in Österreich von Jahr zu Jahr schlechter geht. Hier nachzulesen: https://www.aktien-guru.at/viele-oesterreicher-in-finanzieller-not/ Traurig, aber wahr:  "Ein zentrales Problem ist die stagnierende Entwicklung der Reallöhne, die landesweit festzustellen ist. Zwar sind die nominalen Einkommen in vielen Branchen leicht gestiegen, doch die Inflation hat diese Zuwächse in der Kaufkraft größtenteils wieder aufgezehrt. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten rasant – Mieten, Energiepreise und Lebensmittelkosten haben sich in kurzer Zeit erheblich verteuert. Diese Entwicklung trifft vor allem jene, deren Einkommen ohnehin schon niedrig ist, und führt dazu, dass selbst reguläre Vollzeitbeschäftigung oft nicht mehr ausreicht, um ein eigenständiges Leben zu führen."
investorin
25.05.2025 10:27:09 investorin hat ein Thema kommentiert Immobilienmakler:  Ja sowas. Interessanter sind sicherlich die Entwicklungen im schönen Österreich. Und wenn man sich die Prognosen von vor 10 Jahren so anschaut, wäre man besser den damaligen Ratschlägen gefolgt und eingestiegen. Siehe hier: https://www.aktien-guru.at/prognose-2015-fuer-immobilienpreise-oesterreich/ Natürlich kann man es auch sein lassen und sein Geld weiter zur Sparkasse bringen.
slotday
19.05.2025 11:47:20 slotday hat ein Thema kommentiert Helfen: Big Bass Bonanza 1000 is the newest release in the iconic fishing-themed slot series by Reel Kingdom in partnership with Pragmatic Play. This highly anticipated installment builds upon the popular mechanics of its predecessors while introducing exciting new features, higher volatility, and significantly increased winning potential. Ideal for fans of classic slots with a modern twist, this title provides a visually immersive underwater adventure filled with fish, wilds, and big catch bonuses. The game is set on a 5x3 grid with 10 fixed paylines, providing a familiar layout for seasoned slot players. With bets ranging from just €0.10 to €375 per spin, it caters to both casual gamers and high rollers. A standout feature is the game's impressive max win potential—up to 20,000 times the stake, making it the most lucrative title in the Big Bass series so far. Visually, Big Bass Bonanza 1000 keeps to the aquatic theme, with clear, cartoon-style graphics and a catchy, upbeat soundtrack. The reels are transparent, allowing players to see fish swimming by in the background, creating an engaging and relaxing atmosphere. Symbol-wise, the slot includes standard playing card icons (10 through Ace) as low-paying symbols. High-value symbols include fishing-related gear such as bait boxes, rods, dragonflies, and float buoys. The most rewarding symbol is the float, paying up to 200x the bet for five on a payline. Fish symbols are central to the gameplay—they appear with random money values attached and become essential during bonus rounds. The main attraction is the Free Spins feature, triggered by landing 3, 4, or 5 scatter symbols (represented by the fish). This awards 10, 15, or 20 free spins, respectively. During free spins, Fisherman Wild symbols can appear to collect all visible money values from fish symbols on the screen. Every fourth Fisherman that lands during free spins retriggers the feature, granting 10 more spins and increasing multipliers to 2x, 3x, and eventually 10x. Adding variety and excitement are two random modifiers: the Bazooka and Hook features. The Bazooka randomly adds Money Symbols when a Fisherman lands alone, while the Hook may drag in more fish symbols after a dead spin, giving the player a second chance at a win. To enhance chances of triggering the bonus game, players can activate the Ante Bet, which increases the stake by 50% but improves the odds. Additionally, where allowed, the Buy Feature enables direct purchase of the bonus round for 100x the bet—or the “Super Free Spins” for a higher premium, greatly boosting the odds of landing 1,000x fish symbols. Big Bass Bonanza 1000 stays true to the series roots while expanding its potential and excitement. With simple mechanics, big win possibilities, and interactive bonuses, this slot is well-suited to both new and experienced players. Play the game or explore more details here: https://slot.day/reel-kingdom/big-bass-bonanza-1000/
mary4beauty
12.05.2025 18:23:58 mary4beauty hat ein Thema kommentiert Großes Akne Problem:   Hey Leute,   ich hab auch mega Probleme mit Akne gehabt – war echt schlimm, nix hat geholfen (Honig, Zink, Cremes aus der Apo, you name it…). Dann war ich bei so nem Kosmetikstudio in Fellbach (bin da eh aus der Nähe) – nennt sich Mary4Beauty – und holy sh*t, das war das erste Mal, dass es wirklich besser wurde ??   Die machen da so Tiefenreinigung (Aquafacial oder wie das heißt), und seitdem ist meine Haut viel klarer geworden, weniger entzündet. Ist zwar nicht nach 1x weg, aber nach 2–3 Behandlungen mega Unterschied bei mir.   Falls ihr auch nix mehr wisst → schaut mal hier: https://mary4.beauty/   Glaub mir, besser als tausend Cremen aus der Drogerie…   LG ??
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
News Update
Für alle, die gerne unterwegs sind!
Ich möchte alles erleben
Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
Serienjunkies
Für Leute die süchtig nach Fernsehserien sind
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
 
 
22.03.2022  |  Kommentare: 0

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung
Der Verfassungsgerichtshof prüft ob die österreichische Zivilprozessordnung den Grundrechten entspricht

RA Dr. Johannes Eltz hat eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde für Johannes Wasner, der um seinen Sommersberg, Bad Aussee, kämpft, eingebracht, weil er den Paragraphen 68 Absatz 2 […] sowie den Paragraphen 72 Absatz 2 […]  der österreichischen Zivilprozessordnung mit den Grundsätzen der Demokratie für nicht vereinbar hält.

"der Verfassungsgerichtshof möge den § 68 Abs 2 […] sowie den § 72 Abs 2 […] ZPO als verfassungswidrig aufheben".

Der Verfassungsgerichtshof hat zur Geschäftszahl G 71/2018-3 sich den Bedenken des RA angeschlossen, das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen aufgefordert.



RA Dr. Johannes Eltz und sein Team stehen auf dem Standpunkt, dass der im § 1 Absatz  1 Rechtsüberleitungsgesetz in der Verfassung festgeschriebene Satz „…. Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen…“ – „widersprechen“ ist zweifelsfrei als „entsprechen müssen“ auszulegen, sich nicht auf das Rechtsüberleitungsgesetz beschränkt, sondern die Basis dessen ist, was nach 1945 als Grundlage von demokratischen Rechtsverhältnissen gemeinsam festgelegt wurde und damit für sämtliche Gesetze und Rechtsauslegungen in Österreich bindend ist.

Laut dieser Beschwerde,  steht RA Dr. Johannes Eltz auf dem Standpunkt, dass die österreichischen Gesetze und die österreichischen Gesetzesanwendungen dem Artikel 41 (Recht auf taugliche Verwaltung, dazu gehören auch die Gerichte) und dem Artikel 47 (Recht auf taugliche Rechtshilfe) der EU Grundrechtscharta entsprechen müssen.

Anlass war, dass Johannes Wasner um seinen Sommersberg/Sommersbergsee kämpft. Sein ganzes Vermögen wurde durch den Rechtsstreit blockiert und ist nicht verfügbar.

Johannes Wasner hat daher nicht die finanziellen Mittel, um für sein Recht zu kämpfen.

In diesem Fall ist in Österreich die Verfahrenshilfe vorgesehen. Das heißt, man muss vorerst keine Gerichtskosten tragen und man hätte sogar das Recht, einen Anwalt beigestellt zu bekommen.

RA Dr. Johannes Eltz und Team haben erkannt, dass Johannes Wasner sich im Verfahrenshilfeantrag „nackt ausziehen“ muss und damit der Gegner, von dem er sich betrogen fühlt, sämtliche Information von ihm hat und diese gegen ihn nicht nur verwenden kann, sondern auch verwendet.

Es entspricht nicht den demokratischen Grundrechten, dass der Gegner Einsicht in diese intimste Privatsphäre des Verfahrenshilfeantragstellers erhält, sich dagegen äußern kann und auch noch Rechtsmittel ergreifen kann.

Mit dieser Information und mit diesen Rechten kann der Gegner sich seines Verfahrenshilfe benötigenden Widersachers entledigen.
Mit diesen Rechten aus dem Gesetz werden dem Gegner staatliche Funktionen  zuerkannt, was mit einer Demokratie nicht zu vereinbaren ist.

Die Gerichte wären verpflichtet, gemäß Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetze, wie die hier gegenständlichen, dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorzulegen, wenn es Bedenken gibt, dass diese mit den Staatsgrundgesetzen, somit der österreichischen und europäischen Verfassung (EU Grundrechtscharta etc.),  schlicht zusammengefasst mit den demokratischen Prinzipien, in Widerspruch stehen.

Die Statistik des Verfassungsgerichtshofes zeigt, dass Gerichte ihrer Pflicht zur Vorlage von Gesetzesstellen nach Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz , hinsichtlich welcher es demokratische Zweifel gibt, äußerst selten bis gar nicht nachkommen.

Ausschließlich die Verwaltungsgerichte, die Behörden, die nicht ordentliche Gerichte sind, legen gelegentlich gemäß Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetzesstellen, hinsichtlich welchen sie Bedenken haben, dass diese nicht mit den demokratischen Grundwerten in Einklang stehen, zur Aufhebung  vor.

Der Verfassungsgerichtshof sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es den Rechtssuchenden zumutbar ist, die Gerichte zu ihrer amtswegigen Pflicht durch diesbezügliche Anträge aufzufordern, bei Bedenken hinsichtlich von Gesetzesstellen im Hinblick auf die demokratischen Grund- und Menschenrechte, diese dem Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 89, Absatz 2, vorzulegen.

Gerichte antworten auf eine derartige Antragstellung so, als gäbe es die diesbezügliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht. Gerichte schreiben regelmäßig in Urteilen, dass es ein derartiges Antragsrecht einer Partei auf Vorlage von Gesetzesstellen zur Aufhebung durch das Gericht eines Verfassungsgerichtshofes nicht existiert.

Die Gerichte erklären dabei nicht, dass es eine Verpflichtung gibt. Sie legen nicht dar, warum, entgegen der Antragstellung, diese Verpflichtung nicht bestehen sollte und begründen dies auch nicht.

Es muss Wege geben, Richter (Gerichte) zu  unterstützen, dass sie als Hüter der demokratischen Grundwerte, bei Bedenken Gesetzesstellen dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorlegen. Sollten Richter (Gerichte) davon überzeugt sein, dass eine Vorlage nach Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz nicht zu erfolgen hat und sie damit ihrer Pflicht, dies zu überlegen, nachgekommen seien, wäre es im Interesse des demokratischen Verständnisses notwendig, auch zu begründen, warum das Gericht zur Ansicht gelangte, dass keine Bedenken gegeben sind, dass diese Gesetzesstellen mit den demokratischen Grundwerten im Widerspruch stehen und damit auch keine Vorlagepflicht des Gerichtes besteht.


Ulrike Müller


 

Kommentare

Facebook automatisch im meinem Facebook-Profil anzeigen
Twitter automatisch im meinem Twitter-Profil anzeigen 

die-frau.com
Forum der Rubrik Weiter nach alle
Auszeichnung sollten sie haben
Anzahl Postings: 1
Personalberatung
Anzahl Postings: 15
Helfen
Anzahl Postings: 2
In was kann man investieren?
Anzahl Postings: 25

Der Mann des Tages


 

Rezept der Woche

Zitronenmarmelade

Kolumne  
Marvel(lous)!

On Thursdays, we're Teddybear Doctors

Marvel(lous)!

Umfrage Weiter nach alle

Ich kaufe mir Kleidung...

Nützliche Adressen Verzeichnissuche