Kinder sollten eigene Grenzen kennenlernen.
Im 17. und 18. Jahrhundert war es sehr angesagt, Babys so fest einzuwickeln, dass diese sich überhaut nicht frei bewegen konnten. Dies diente vor allem den Müttern aus der niederen Schichten, denn so konnten sie ihr Kind wie ein „Packel“ irgendwo aufhängen und sich um andere Sachen kümmern, ohne sich darüber Sorgen machen zu müssen, dass das Kind weglaufen oder sich verletzen könnte. Später sind Gitterbett und Kinderwagen mit Gurt zum „Trend“ geworden. Heute gibt es eine neue „Mode“ – die Kinderleine.
Eine vielbefahrene Straße ist kein sicherer Ort für ein Kind. Dass eine Mutter ihren eigenen Sprössling vor unkontrollierbarer Gefahr bewahren will, ist ein natürlicher Instinkt. Doch gilt hier tatsächlich die Devise, dass der Zweck die Mittel heiligt?
Um das eigene Kind beschützen zu können, legt manche Mutter ihm lieber eine Kinderleine an, statt besser auf es aufzupassen oder an die Hand zu nehmen. Die Mutter-Kind-Bindung besteht aus einem dünnen Faden, doch die Angst der Mutter, dass ihrem Kind etwas passieren könnte, weshalb sie es „überbeschützt“, überträgt sich auf das Kind.
Doch man kann und darf den Kindern ab einem frühen Alter nicht die Möglichkeit und Fähigkeit weg nehmen, eigene Erfahrungen zu machen. Ein sehr wichtiger Aspekt der Weiterentwicklung der Kinder zu selbständigen Erwachsenen ist die Fähigkeit, eigene Grenzen zu erforschen. Dass man nicht jeder Aufgabe gleich gewachsen ist, lernt man erst, wenn man eine gute oder auch schlechte Erfahrung in dem Bereich gemacht hat. Man kann und darf die Kinder nicht überbeschützen und sie ständig in allem bevormunden, sonst bleiben sie ewig an Mamas Rockzipfel hängen, haben keine eigene Meinung und können keine selbständigen Entscheidungen treffen. Die Kinderleine ist, genau wie der Kinderwagen und das Gitterbett, eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit des Kindes. Das Kind braucht die Möglichkeit, die Welt zu erforschen, eigene Erfahrungen zu machen, durch eigene Fehler zu lernen.
Ein Fall aus Graz stellt sehr anschaulich die Sicht sowohl der Mutter als auch der Polizei dar. Die Leine sei ein sinnvolles Hilfsmittel, um zu verhindern, dass das Kind von einem Auto überfahren wird, war die Meinung eines Polizisten auf eine Meldung über Kindesmisshandlung in Form der Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit durch die Kinderleine. Die Mutter des „angeleinten“ Kindes gab an, sie sei Pädagogin und es sei ihr bewusst, was sie tut. Nicht mal der Hinweis einer Juristin darauf, dass das Führen eines Kindes an der Leine gem. Art 3 EMRK als unmenschliche Behandlung verboten ist, hat den Polizisten dazu gebracht, das Jugendamt von dem Vorfall zu benachrichtigen, sowie die Mutter dazu, ihre Handlungsweise zu überdenken.
(vs)
Foto: brownjeans