Vorsicht vor hinterlistigen Verkäufern auf eBay.
Es ist kein neues Phänomen, dass man beim Kauf im Internet sehr vorsichtig sein muss. Gerade jetzt, wo technische Neuheiten wie das iPhone 4 oder das iPad den Markt erreichen, kommen auf eBay fast minütlich neue Angebote dazu. Natürlich ruft die immense Nachfrage auch viele Betrüger auf den Plan. So finden immer öfters leere iPhone-Verpackungen einen Käufer.
Wie kann sowas passieren? Die Verkäufer erwähnen nur klein gedruckt, dass es sich bei der Auktion nur um die Verpackung des Telefons handelt. Wer den Text nicht genau durch liest, kann leicht zum Opfer werden.
eBay selbst pocht auf die Selbstverantwortung des Käufers und weist darauf hin, dass wenn im Text, wenn auch klein gedruckt, der Artikel ausreichend beschrieben wird, nicht von einer Täuschung gesprochen werden kann.
Was soll man machen, wenn man schon Opfer eines Betruges geworden ist und man das Geld schon überwiesen hat? Die Rückforderung gestaltet sich als schwierig, weil aufgrund der unsicheren Rechtslage die Anwaltskosten schon vor der Verhandlung getragen werden müssen. Am sichersten ist wohl eine Bezahlung mit PayPal, wo man das Geld zurückfordern kann, wenn man beweisen kann, dass man betrogen worden ist.
Wenn Sie den Artikel ersteigert haben, aber bemerken, dass sie betrogen worden sind, dann bezahlen sie am besten einfach nicht. Der Verkäufer wird vermutlich keine rechtlichen Schritte einleiten, da er schnell als Betrüger da stehen könnte.
Das Wichtigste ist aber, sich den Text jeder Auktion genau durchzulesen, bevor sie mitsteigern. So können sie sich am ehesten vor Betrugsfällen schützen! Achten Sie auch auf die Verkäuferbewertung. Wenn sie das beherzigen, haben sie hoffentlich bald viel Freude mit ihrem neuen iPhone.
(dw)